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Kfz: Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU)

Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Seit 1. Januar 2010 ist die sogenannte Abgasuntersuchung (AU) gemäß § 47a StVZO als Teiluntersuchung in die HU integriert.

Hier arbeitet Speed and Custom mit einem Sachverständigen bzw. Prüfingenieur eng zusammen. Dieser Sachverständige überprüft Ihr KFZ um mögliche Mängel und das Abgasverhalten festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.

Mit einer Prüfplakette, die auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht ist, wird der Monat nachgewiesen, in dem das Fahrzeug spätestens zur nächsten Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) Fristen zwischen 12 und 36 Monaten vor. Die detaillierte Fristen zur Untersuchung der Fahrzeuge stehen in Anlage VIII StVZO.

Seit dem 1. Juli 2012 gibt es keine Rückdatierung mehr, wenn der Termin für die nächste Hauptuntersuchung überschritten wurde. Stattdessen wird eine vertiefte Ergänzungsuntersuchung vorgeschrieben, wenn der Termin um mehr als zwei Monate überschritten worden ist. Aufgrund des damit verbundenen höheren Aufwands ist für die Ergänzungsuntersuchung eine um 20% höhere Gebühr fällig.

Kosten & Gebühren:

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Technische Prüfstelle oder freie Entgelte Überwachungsorganisationen) erhoben.

Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe oder dem Entgelt erteilen Ihnen die Technische Prüfstelle des TÜV oder die Überwachungsorganisationen.

Natürlich erhalten Sie in der Speed and Custom Werkstatt persönliche Auskünfte.

Was sollte ich noch wissen?

Der HU-Prüfbericht ist gemäß § 29 Abs. 10 StVZO aufzubewahren und der KfZ-Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (zum Beispiel Verkauf oder Schenkung) ist er der Erwerberin/ dem Erwerber zu übergeben.

Sollten Sie Ihren Prüfbericht verloren oder verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat) oder auf eigene Kosten eine neue HU durchführen zu lassen. Die Prüfplakette allein reicht als Nachweis über eine gültige HU nicht aus.